Leitfaden Wiener Baumschutzgesetz
Ein Überblick für Grundstückseigentümer und Bauträger
1. Wann ist ein Baum geschützt?
In Wien steht fast jeder Baum automatisch unter Schutz, sobald er eine gewisse Größe erreicht. Das gilt auch für Bäume, die Sie heute neu pflanzen, sobald sie groß genug sind.
- Die Grenze: Ein Stammumfang von 40 Zentimetern (gemessen in 1 Meter Höhe).
- Wichtige Ausnahme bei Ersatzbäumen: Ein Baum, den Sie als behördlich vorgeschriebene Ersatzpflanzung setzen, steht vom ersten Tag an unter dem Schutz des Gesetzes – völlig egal, wie dünn sein Stamm noch ist.
- Die wichtigste Ausnahme: Klassische Obstbäume sind vom Gesetz ausgenommen.
2. Was bedeutet der Schutz?
Ist ein Baum geschützt, darf er nicht ohne Genehmigung der Stadt Wien gefällt oder massiv zurückgeschnitten werden. Eine Fällung wird nur in Ausnahmen erlaubt – etwa bei Krankheit des Baumes oder für ein genehmigtes Bauprojekt.
3. Das Prinzip der Ersatzpflanzung
Wird eine Fällung genehmigt, verlangt die Stadt fast immer einen Ausgleich:
- Die Menge: Je dicker der alte Baum war, desto mehr neue Bäume müssen gepflanzt werden.
- Der Ort: Die neuen Bäume müssen grundsätzlich auf demselben Grundstück gepflanzt werden. Wenn dies nicht möglich ist, kann ein Standort in der näheren Umgebung oder im gleichen Bezirk gewählt werden.
4. Welche Bäume darf man pflanzen?
Die Stadt Wien akzeptiert als offiziellen Ersatz nur Bäume, die bereits eine gewisse Qualität aufweisen:
- Mindestgröße: Der neue Baum muss beim Einpflanzen bereits einen Stammumfang von 16 bis 18 Zentimetern haben.
- Standort: Er muss so platziert werden, dass er dauerhaft genug Platz zum Wachsen hat (Abstand zu Mauern beachten).
5. Die Pflegepflicht
Nach der Pflanzung sind Sie gesetzlich verpflichtet, den Baum zu pflegen. Geht der Baum in den ersten Jahren ein, müssen Sie auf eigene Kosten einen neuen pflanzen.