Wenn bei Bauprojekten nicht genügend Platz für Ersatzpflanzungen für gefällte Bäume zur Verfügtung steht, vermittelt die Baumbörse Ersatzpflanzungen an anderen Standorten und wickelt diese ab. Die Baumbörse begleitet Sie durch den gesamten Prozess – von den ersten Behördenverhandlungen bis zur Pflanzung „Ihrer“ Bäume an den von uns vermittelten Standorten.
- Erfassung und Dokumentation des Baumbestands
- Fachliches Gutachten zum Baumzustand (optional)
- Planung von Ersatzpflanzungen auf eigenem Grundstück
- Einreichung des Fällansuchens bei der MA 42
- Begehung der Liegenschaft durch die MA 42
- Fällungen entsprechend dem Bescheid
- Ersatzpflanzungen auf der eigenen Liegenschaft (soweit möglich)
- Ersatzpflanzungen auf Baumbörse-Standorten auf fremden Liegenschaften
- Dokumentation und Meldung bei den Behörden
- Sicherung der Bäume gegen Windschäden durch Baumstützen
- Bewässerung und sachgerechte Pflege
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Standort für Ersatzpflanzung
Standorte für Ersatzpflanzungen nach dem Wiener Baumschutzgesetz müssen eine Reihe von Kriterien wie z. B. Abstände zum nächsten Baum und zu Grundstückgrenzen erfüllen. Die Eignung wird vorab überprüft, um die Anerkennung der Ersatzpflanzung durch die MA 42 und das Magistratische Bezirksamt sicherzustellen.
Baum für Ersatzpflanzung
Bei Ersatzpflanzungen können die verwendeten Baumarten nicht frei gewählt werden, sie müssen von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Die Abklärung, welcher Baum an welchem Standort akzeptiert wird, erfolgt durch die Baumbörse.
Lieferung und Pflanzung
Alle über die Baumbörse bezogenen Bäume für Ersatzpflanzungen werden von Fachfirmen geliefert und gepflanzt. Die gesamte Abwicklung und Organisation erfolgt über die Baumbörse, sie haben damit keinerlei Arbeit.
Dokumentation für Behörde
Jede vorgenommene Ersatzpflanzung wird in ein Plandokument eingetragen und fotografisch festgehalten, um den zuständigen Behörden eine hinreichende Dokumentation der Ersatzpflanzung zu liefern.
Einreichung bei Behörde
Wir bereiten für Sie alle Unterlagen für die „Anzeige der Ersatzpflanzung" fixfertig vor. Die Baumbörse übernimmt den gesamten Kontakt mit den zuständigen Behörden, um die Ersatzpflanzungen nachzuweisen.
Erfassung Baumbestand
Dem Ansuchen um eine Fällbewilligung muss eine exakte Dokumentation des Baumbestands beigefügt werden. Diese beinhaltet die genaue Position der Bäume, Angaben zur Baumart und den Stammumfang.
Gutachten zur Baumgesundheit
Die Anzahl der vorzunehmenden Ersatzpflanzungen hängt vom Gesundheitszustand der einzelnen Bäume ab. Im Rahmen einer Baumkontrolle und im Bedarfsfall einer weiterführenden Untersuchung wird festgestellt, ob und welche Bäume beispielsweise ihre physiologische Altersgrenze erreicht haben und deswegen nur eine reduzierte Ersatzpflanzungspflicht besteht.
Planung Ersatzpflanzungen auf eigener Liegenschaft
Die beste Ersatzpflanzung ist immer auf Ihrer eigenen Liegenschaft. Die Baumbörse erarbeitet für Sie einen optimierten Baumpflanzplan, der bestmöglich die behördlichen Vorgaben erfüllt, ohne die Bauführung und die Wohnqualität (Lichteinfall) zu beeinträchtigen.
Baumsicherung während der Bauphase
Um Bäume nicht ersatzpflanzungspflichtig fällen zu müssen, müssen Sie diese vor Schädigungen durch die Bauarbeiten bestmöglich schützen. Wir erarbeiten für Sie wirtschaftlich optimierte Sicherungsmaßnahmen, um den Bestand so weit wie möglich zu schonen.
Erstellung und Einreichung des Fällansuchens
Auf Basis der obenstehenden Vorarbeiten arbeiten wir das Ansuchen zur Baumentfernung aus und reichen es bei der zuständigen Behörde ein.
Behördenverhandlungen
Wir begleiten Sie fachmännisch bei Grundstücksbegehungen durch die Behörde und erarbeiten praxisgerechte, wirtschaftlich optimierte Lösungen für den Baumbestand inkl. Neupflanzungen auf Ihrer Liegenschaft.
Baumfällungen
Fachmännische Baumfällung unter Einhaltung aller Sicherheitsbestimmungen, Einkürzungen, Rückschnitt etc. sowie Abtransport und Verwertung des angefallenen Holzes.
Dauerhafte Betreuung und Pflege des Baumbestands
Kontrolle des Baumbestands und Durchführung der erforderlichen Baumpflegemaßnahmen, Feststellung von Sicherheitsrisiken.
Unsere Antworten.
Die Anzahl der benötigten Ersatzpflanzungen wird von der MA 42 nach Begehung Ihrer Liegenschaft per Bescheid festgelegt. Für jeden gefällten ersatzpflichtigen Baum (kein Obstbaum, mindestens 40 cm Stammumfang) muss je 15 cm Stammumfang eine Ersatzpflanzung vorgenommen werden. Ausnahme: Für kranke oder gefährliche Bäume muss nur eine Ersatzpflanzung vorgenommen werden.
Ersatzpflanzungen dürfen frühestens ab Zustellung des Bescheids der MA 42 vorgenommen werden. In dem Bescheid ist auch festgelegt, bis wann Sie die Ersatzpflanzung spätestens nachzuweisen haben.
Je früher die Vermittlung von Standorten für Ersatzpflanzungen gestartet werden kann, desto schneller und sicherer können wir Ihren Auftrag erfolgreich abwickeln. Schon bevor Sie den Bescheid der MA 42 erhalten haben, beginnen wir, Standorte zu suchen und vermeiden so unnötigen Zeitdruck.
Die Baumbörse bietet neben der Vermittlung von Standorten für Ersatzpflanzungen ein umfassendes Servicepaket – von der Erfassung des Baumbestands über Baumgutachten, Baumfällung und Baumsicherung während der Bauphase bis zur Betreuung des verbleibenden Baumbestands nach Baufertigstellung.
Sie erhalten vollständige Unterlagen inkl. Standortdokumentation, Pflanzprotokoll, Fotos und behördenkonforme Nachweise. Diese können Sie direkt beim Magistratischen Bezirksamt einreichen.
Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich zu Ihrer Ersatzpflanzpflicht. Kontaktieren Sie uns unter info@baumboerse.at oder über unser Kontaktformular.